Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis- und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen sofort oder später geschlossenen Kauf-, Miet-, Leasing- oder sonstigen Vertrages, durch welchen in wirtschaftlicher Hinsicht ganz oder teilweise der angestrebte Vertrags- und/oder Nutzungszweck erreicht wird, ist die ortsübliche Nachweis- und/oder Vermittlungsgebühr zu zahlen, falls nicht schriftlich etwas andres vereinbart worden ist. Bei Erweiterung eines Vertrages oder bei Übergang von einem Vertrag zu einem anderen (z.B. erst Miete, dann Kauf), ist die weitere ortsübliche Provision fällig.
Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Werden unsere Angebote an mit dem Angebotsempfänger wirtschaftlich verflochtene Dritte weitergegeben, bzw. erfolgt ein Ankauf, eine Anmietung oder ein Abschluss eines vergleichbaren Vertrages über eine Tochter-/Beteiligungsgesellschaft bzw. eine dem Angebotsempfänger abgeschlossene Firma - auch wenn diese anders firmiert - so gilt der Maklervertrag bei Vertragsabschluss durch den Dritten als mit dem Angebotsempfänger abgeschlossen. Die Vorkenntnis eines von uns angebotenen Objektes ist unter Quellenangabe innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Bei Angeboten und Aufträgen, welche an uns zur Vermittlung bzw. zur Bearbeitung gegeben worden sind, sind wir berechtigt, diese, falls kein anderer schriftlicher Bescheid erfolgt ist, jederzeit anzubieten, zu vermitteln und weiter zu bearbeiten. Einer Tätigkeit für beide Vertragspartner wird zugestimmt.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Auslassung sowie Zwischenkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
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